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Patienten können sich bei einem Konflikt mit dem Arzt bzw. Spital zum einen an die Patientenanwaltschaft ihres Bundeslandes wenden. Zum anderen gibt es speziell für den Konflikt Zahnarzt/Patient eigene Schlichtungsstellen der Zahnärztekammern. Diese Schlichtungsstellen überprüfen, ob zahnärztliche Arbeiten sachgerecht ausgeführt wurden und das Honorar angemessen ist. Ziel ist die rasche Einigung zwischen Arzt und Patient ohne Prozess. Das Verfahren ist freiwillig, kostenlos und dauert im Schnitt zwei bis vier Monate.
Problem beschreiben, Unterlagen beilegen
Sie als Patient können bei der Schlichtungsstelle Ihres Bundeslandes Ihr Problem darstellen – und zwar schriftlich. Legen Sie Unterlagen und Dokumente bei (Fotos, Kalender ...). Die Mitglieder der Schlichtungsstelle bitten den betroffenen Arzt um Stellungnahme und Unterlagen. Ein erfahrener Zahnarzt prüft den Fall und gibt eine fachliche Stellungnahme ab; Vertreter der Zahnärzte und der Patienten beraten, stimmen über den Fall ab und machen einen Schlichtungsvorschlag.
Die häufigsten Patientenbeschwerden betreffen
- mangelhafte Arbeiten (Kronen, Brücken, Implantate ...), die
- Höhe des Honorars und
- Schmerzen als Folge einer Behandlung.
Sowohl Zahnarzt- als auch Patientenvertreter betonten im Gespräch mit "Konsument“, dass diese Schlichtung von Patienten und Zahnärzten gut angenommen werde und dass die Vorschläge eine gute Lösung seien („hohe Erfolgsquote“). Die Mehrheit der Schiedssprüche ende zugunsten der Patienten ("60 : 40 pro Patient"). Patientenanwaltschaft und Zahnärztekammer sind sich einig, dass es nicht einfacher wird, "wenn ein Patient einen Anwalt zum Schlichtungsverfahren zuzieht".