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Vorher über Kosten informieren
Der Arzt muss vor der Behandlung einen Behandlungsplan erstellen. Der enthält den Befund, einen Therapievorschlag, die vorgesehenen Apparate und eine Einschätzung, wie sich die Fehlbildung korrigieren lassen wird. Mit diesen Unterlagen stellen Arzt oder Patient den Antrag auf Kostenübernahme. Einige Krankenkassen verlangen für die Einreichung ein eigenes Formular.
Zuschuss der Krankenkasse
Damit Sie für die Zahnspange einen Zuschuss bekommen, verlangt etwa die Wiener Gebietskrankenkasse zweierlei: Zum einen muss ein triftiger medizinischer Grund für die Behandlung vorliegen. Dazu gehören unter anderem: zu wenige oder zu viele Zähne in einem Kiefer, extrem schmaler Oberkiefer, extremer Tiefbiss, frontaler offener Biss, zu stark entwickelter Unterkiefer (Progenie), extreme Frontzahnstufe. Für einen leicht verdrehten Schneidezahn zahlt die Kasse nicht.
Zum anderen zahlt die Kasse den Zuschuss primär nur für abnehmbare Zahnspangen. Für festsitzende gibt es unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss von rund 300 Euro pro Behandlungsjahr (Stand 2010). Beachten Sie, dass es von Kasse zu Kasse unterschiedliche Regeln geben kann.
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