Inhalt
Geschützte Ursprungsbezeichnung g.U. | Geschützte geografische Angabe g.g.A. | Garantiert traditionelle Spezialität g.t.S.
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Diese Zeichen finden sich sowohl auf biologisch als auch auf konventionell produzierten Lebensmitteln.
Vergabestelle
Europäische Kommission
Kriterien
Grundlage für die geschützten Bezeichnungen sind EU-Verordnungen. Die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem festgelegten Verfahren erfolgt ist. Bei der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) muss mindestens eine der Produktionsstufen (Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung) im Herkunftsgebiet durchlaufen worden sein. Die garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.) weist eine traditionelle Herstellung, Verarbeitung oder Zusammensetzung auf.
Kontrolle
Vor der Zulassung erfolgen die Kontrollen auf nationaler und auf EU-Ebene. Danach werden regelmäßig Kontrollen von nationalen Behörden durchgeführt.
Besonderer Anspruch
Die Qualitätsanforderungen gehen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.
Herkunft der Rohstoffe nachvollziehbar
Teilweise; ja bei g.U., teilweise bei g.g.A., nein bei g.t.S.
Externe Kontrollen durch eine Prüfanstalt
Ja