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Gutes vom Bauernhof
Das ist die Dachmarke der Landwirtschaftskammern Österreichs, die von bäuerlichen Direktvermarktungsbetrieben geführt werden kann.
Vergabestelle
Von der Landes-Landwirtschaftskammer nominierte Gutes-vom-Bauernhof-Vergabestellen
Kriterien
Der überwiegend eigene Rohstoff wird selbst verarbeitet, es erfolgen Aus- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen hinsichtlich Produktion, Marketing und Verkauf. Die Qualität der Produkte wird gesichert, z.B. mittels Chargenprotokollen oder Produktverkostungen. Einhaltung einer eigenen Hygiene-Leitlinie.
Kontrolle
Bei der Zertifizierung eine Vor-Ort-Überprüfung durch eine externe Kontrollstelle; alle zwei Jahre schriftliche Wiederholungsaudits. Weitere Vor-Ort-Kontrollen erfolgen jährlich bei 10 Prozent der Betriebe, wobei mindestens die Hälfte von einer externen zertifizierten Stelle durchgeführt werden müssen. Biobauern werden gemäß EU-Bio-Verordnungen mindestens einmal jährlich überprüft.
Besonderer Anspruch
Die Qualitätsanforderungen an das Lebensmittel gehen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Zum Teil höherer Anspruch gemäß am Produkt ersichtlichen Gütezeichen.
Herkunft der Rohstoffe nachvollziehbar
Ja; gemäß Vergabekriterien
Externe Kontrollen durch eine Prüfanstalt
Großteils