Zum Inhalt

Gefährliche Produkte - Konsument 3/2001

 

Verwechslungsgefahr:
Lebensmittelverpackungen

Konsumentenschützern und Sicherheitsexperten ist es ein Dorn im Auge, aber die chemische Industrie will sich nicht davon trennen: ihre Produkte in typische Lebensmittelverpackungen abzufüllen, im Glauben, dass dies den Absatz ankurbelt. Erst vor wenigen Monaten hat die Salzburger AK davor gewarnt, der Weichspüler Quanto Äpfel & Birnen könnte leicht mit einem Molkegetränk verwechselt werden. Die Firma Reckitt Benckiser hat nach eigenen Angaben das Produkt vom Markt genommen. Es wird nicht mehr produziert, allerdings war es noch Ende Jänner in Supermarktregalen zu finden.

Nach Ansicht der Vergiftungszentrale in Wien gilt Weichspüler als ungefährlich. Damit sind auch dem Gesetzgeber die Hände gebunden: Nur, wenn durch die Verwechslung die Gesundheit gefährdet wird, könnten solche Verpackungen verboten werden. Daher der Aufruf an unsere Leser: Ist Ihnen ein Unfall bekannt, der auf die Verwechslung eines Hygiene- oder Reinigungsartikels mit einem Getränk zurückzuführen ist? Bitte melden Sie den Vorfall an den

Produktsicherheitsbeirat/Büro für Konsumentenfragen
Herrn Helmuth Perz
1030 Wien, Radetzkystraße 2. 

Geländewagen: Die
Lehren aus dem Elchtest

Als vor einigen Jahren der Mercedes A bei einer Testfahrt in Schweden umkippte, wurde das Modell mit einer elektronischen Spursteuerung nachgerüstet. Doch nicht immer reagiert die Automobilindustrie beim Aufdecken eines Mangels derart besonnen, das belegt ein Beispiel aus den USA. Dort führt die nationale Verbraucherorganisation Consumers Union seit Jahren eine Art „Elchtest“ durch, also ein simuliertes Ausweichmanöver vor einem plötzlich auftauchenden Hindernis. Seit 1988 wurde dieser Test an 93 Automodellen durchgeführt, drei bestanden ihn nicht: Suzuki Samurai, Isuzu Trooper sowie dessen baugleicher Zwilling Acura SLX. Nur mit Mühe konnten die Testfahrer verhindern, dass diese Geländeautos umkippten. Sowohl Suzuki als auch Isuzu klagten wegen Verleumdung. Der Rechtsstreit zog sich über Jahre dahin, er verschlang Kosten von mehreren Millionen Dollar. Erst im Lauf des Vorjahres wurden beide Klagen abgewiesen, die Kläger zum Ersatz der Kosten verdonnert. Der Versuch, eine kleine unabhängige Organisation finanziell zu ruinieren, ist fehlgeschlagen.

Bleibt zu hoffen, dass die Autoindustrie die richtigen Lehren daraus zieht. Denn der Trend zu kleinen Geländewagen und Minivans hält unvermindert an. Aufgrund der Bauweise – schmal und hoch – ist die Kurvenstabilität geringer als bei herkömmlichen Pkws. Durch Änderungen der Radaufhängung, Tieferlegen des Schwerpunktes oder den Einbau eines Stabilitätskontrollsystems lässt sich dieses Problem in den Griff bekommen.

Sony TV-Rack: Rückruf

TV-Racks (Gestelle) von Sony können Schweissfehler aufweisen und unter dem Gewicht eines TV-Gerätes zusammenbrechen. Die Modellbezeichnung – SU-36FS70 – findet sich auf der Rechnung oder der Bedienungsanleitung. Das Rack wurde seit Februar 2000 geliefert, unter Umständen zusammen mit dem TV-Modell Sony KV-36FS70. Im Zweifelsfall das Gerät keinesfalls verrücken, sondern umgehend die Sony-Servicestelle kontaktieren: Telefon (01) 610 50-205.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

IKEA: Wickelkommode Sundvik - Absturzgefahr

Gefährliche Produkte: Wir informieren über Sicherheits- und Qualitätsmängel, Rückrufaktionen, geben Warnhinweise und Tipps für mehr Sicherheit. Diesmal: IKEA: Wickelkommode Sundvik von IKEA.

IKEA: Strandstuhl - Verletzungsgefahr


Gefährliche Produkte: Wir informieren über Sicherheits- und Qualitätsmängel, Rückrufaktionen, geben Warnhinweise und Tipps für mehr Sicherheit. Diesmal: Strandstuhl von IKEA.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang