Zum Inhalt

Gefährliche Produkte: Rückrufe - Technikerkosten

Aufgrund Ihrer Warnung vor Startern in Kühlgeräten habe ich mich an den Hersteller meines Kühlschranks gewandt und folgende Auskunft bekommen: Der Starter wird ausgetauscht, aber ich muss für die Technikerkosten aufkommen. Ist das korrekt?

Vom Kunden zu zahlen

Leider ja. Ein- und Ausbaukosten im Zusammenhang mit einem Produktrückruf könnten nur im Rahmen von Schadenersatzansprüchen geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist jedoch ein Verschulden des Vertragspartners, also des Händlers, bei dem Sie das Gerät gekauft haben. Das Verschulden müsste darin bestehen, dass der Händler das Produkt in Verkehr gebracht hat, obwohl er wusste, dass der Bauteil gefährlich ist. Das ist in der Regel aber nicht der Fall.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Kühlgerät im ungeheizten Keller - Umgebungstemperaturen

Kühlgerät im ungeheizten Keller - Umgebungstemperaturen

"Wir haben im Lagerraum im Keller eine Kühl-Gefrier-Kombination stehen. Die taut im Winter von alleine ab. Warum passiert das?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Karin Baumgarten-Doblander.

Obst und Gemüse im Kühlschrank - Lagerung von Lebensmitteln

"Konsument"-Experten beantworten Leserfragen: "Ich gebe Obst und Gemüse immer gleich nach dem Einkauf in den Kühlschrank, damit es länger frisch bleibt. Nun hat eine Freundin behauptet, das könnte schädlich sein. Wer hat nun Recht?"

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang