Zum Inhalt

Finest Bakery White Chocolate & Cranberry Cookies mit amerikanischen Cranberries - Mehr Rosinen als Cranberries

   Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Cranberry Cookies, in denen mehr Rosinen als Cranberries verarbeitet sind.

 

Finest Bakery White Chocolate & Cranberry mit amerikanischen Cranberries: Den größten Früchteanteil haben Rosinen. (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Finest Bakery White Chocolate & Cranberry mit amerikanischen Cranberries: Den größten Früchteanteil haben Rosinen. (Bild: U. Romstorfer/VKI)

Finest Bakery White Chocolate & Cranberry mit amerikanischen Cranberries: Den größten Früchteanteil haben Rosinen. (Bild: U. Romstorfer/VKI)

Finest Bakery White Chocolate & Cranberry: Wie hoch der Anteil an Rosinen ist, zeigt die Zutatenliste nicht an. (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Finest Bakery White Chocolate & Cranberry: Wie hoch der Anteil an Rosinen ist, wird aber nicht angegeben. (Bild: U. Romstorfer/VKI)

Finest Bakery White Chocolate & Cranberry: Wie hoch der Anteil an Rosinen ist, wird aber nicht angegeben. (Bild: U. Romstorfer/VKI)

Rosinenanteil nicht in Prozent angegeben

Das steht drauf: Finest Bakery White Chocolate & Cranberry Cookies mit amerikanischen Cranberries

Gekauft bei: Hofer

Das ist das Problem

"Finest Bakery White Chocolate & Cranberry Cookies mit amerikanischen Cranberries" steht auf der Packung. Unter dem Schriftzug sind zwei Kekse, zwei Stück weiße Schokolade und etliche Cranberries zu sehen.

Preisfrage: Welche Früchte sind in diesen Keksen hauptsächlich enthalten, zumal die Sachbezeichnung "Mürbteiggebäck mit 20 % weißer Schokolade und 8 % Cranberry" lautet? Die überraschende Antwort: Rosinen! In der umfangreichen Zutatenliste sind Rosinen tatsächlich vor Cranberries gereiht. Zu welchem Anteil die Cookies aus Rosinen bestehen, geht aus der Zutatenliste nicht hervor; nur der Cranberry-Anteil ist mit 8 % angegeben.

Rosinenanteil nicht angegeben

Finest Bakery White Chocolate & Cranberry Cookies sind trotzdem rechtlich korrekt gekennzeichnet. Denn nach der sogenannten QUID-Regelung (Quantitative Ingredient Declaration) müssen Zutaten, die extra ausgelobt werden oder für ein Produkt bezeichnend sind, zusätzlich in Prozent ausgewiesen werden. Für andere Zutaten gilt diese Bestimmung nicht.

Wäre der Rosinenanteil der Cookies dennoch groß und deutlich auf der Packung aufgedruckt und wären neben den Keksen nicht nur weiße Schokolade und Cranberries, sondern auch Rosinen als Zutat abgebildet, wüssten Kunden auf Anhieb besser über die Beschaffenheit dieser Cookies Bescheid.

Reaktion der Firma Hofer

Was Hofer dazu sagt, dass in Finest Bakery White Chocolate & Cranberry Cookies mit amerikanischen Cranberries mehr Rosinen als Cranberries drinnen sind:

"Bei der Gestaltung der Verpackung von unseren Produkten steht neben dem grafischen Aspekt insbesondere die Einhaltung der österreichischen bzw. europäischen Gesetze im Vordergrund. Wir sind bestrebt, dass die Produkte mit der Abbildung auf der Verpackung und mit der Produktbeschreibung übereinstimmen. Bei der Abbildung und Auslobung von Bestandteilen von Lebensmitteln auf der Verpackung wird zwischen wertgebenden – also geschmacksgebenden – und funktionellen Zutaten unterschieden.

Weiße Schokolade und Cranberries sind in diesem Fall jene Zutaten, die den Geschmack der Cookies bestimmen. Deshalb wurden diese Zutaten ausgelobt und abgebildet. Laut den in Österreich geltenden Gesetzen müssen alle ausgelobten und abgebildeten Zutaten mit minimal 4 % im Endprodukt enthalten sein. Weiße Schokolade mit 20 % und Cranberries mit 8 % erfüllen diese Vorgabe deutlich. Zucker, Weizenmehl, pflanzliche Öle und Rosinen sind funktionelle Rohstoffe und wurden daher nicht auf der Verpackung abgebildet. Insbesondere Rosinen werden bei den Cranberry Cookies nicht als Geschmacksbringer eingesetzt, sondern um ihnen eine optimale Struktur bzw. eine angenehme Konsistenz beim Abbeißen zu verleihen."

Rosam Change Communications GmbH
1. 10. 2014

Wir meinen: Benennungen sind oft nur Schall und Rauch. Lassen Sie sich von Produktbezeichnungen (und von Bildern) nicht in die Irre führen.
 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang