Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Spitzpaprika der Marke Jolife mit kaum lesbarer Produktkennzeichnung. |
Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Spitzpaprika der Marke Jolife mit kaum lesbarer Produktkennzeichnung. |
Jolife Spitzpaprika: Die gelben Spitzpaprika werden in einer Kunststoffschale verkauft und sind mit einem Etikett für die Produktkennzeichnung versehen. Bild: VKI.
Jolife Spitzpaprika: Laut EU-Lebensmittelinformationsverordnung müssen Produktkennzeichnungen eine Mindestgrößte haben - manchen Käufern ist das noch immer zu klein. Bild: VKI.
Das steht drauf: Jolife Spitzpaprika
Gekauft bei: Billa
Im Supermarkt wurden knackige gelbe Spitzpaprika von Jolife angeboten. Sie waren in Kunststoffschale und Klarsichthülle verpackt und mit einem Etikett für die Produktkennzeichnung versehen. „Peperone Corno bianco“ stand hier, darunter war in kleinerer Schrift und schwächerem Druck die Produktbezeichnung auf Deutsch (Spitzpaprika Weiss) und in zwei weiteren Sprachen angeführt. Die Angaben waren schlecht lesbar.
Die Herkunftsangaben waren noch schwächer gedruckt und – wie eine Kundin monierte – praktisch unlesbar, da sie zu klein, in verschiedenen Sprachen und ohne Gliederung geschrieben waren. Bei frischem Obst und Gemüse ist die Herkunftsangabe an sich Pflicht. Nur bestimmte Obst- und Gemüsearten (z.B. Früh- und Speisekartoffeln, frische Bananen, Oliven, Zuckermais, Kokosnüsse, Paranüsse oder Datteln) sind von dieser Kennzeichnungsvorschrift ausgenommen. Für die Schriftgröße auf Verpackungen gibt es ebenfalls gesetzliche Vorgaben.
Laut EU-Lebensmittelinformationsverordnung müssen Produktkennzeichnungen auf Lebensmittelverpackungen und Etiketten eine Schrifthöhe von mindestens 1,2 Millimeter, bezogen auf den Buchstaben „x“, aufweisen. Auf sehr kleinen Verpackungen darf die Schrift auch nur 0,9 Millimeter hoch sein. Wie wir von unseren Lesern wissen, ist die Mindestschriftgröße gemäß EU-Lebensmittelinformationsverordnung für viele Käufer aber immer noch zu klein. Vorgaben zu Kontrast und Farbwahl der Schrift könnten die Lesbarkeit ebenfalls verbessern.
Wir haben Iseppi Frutta (dem Unternehmen gehört die Marke Jolife) wegen der schlechten Lesbarkeit der Produktkennzeichnung der Jolife Spitzpaprika um Stellungnahme gebeten. Unser Schreiben ist bis jetzt unbeantwortet geblieben.
Wir meinen: Hersteller sind dazu verpflichtet, die Mindestschriftgröße einzuhalten. Produktkennzeichnungen sind leider trotzdem nicht immer gut lesbar.
Die widersprüchlichen Angaben auf der Verpackung der "GM Pesendorfer Papaya Spezial" sind nun richtiggestellt: die Vorderseite verspricht "100 % Frucht" und das Etikett am Boden führt nicht mehr irrtümlich Zucker als Zutat an.
Wo kommen die "Wertvoll Soulfood Bio Käferbohnen" her? Einerseits bewirbt das Etikett ein österreichisches Produkt, andererseits findet sich der Hinweis "aus internationaler Herkunft" auf der Dose.
"NOA Bockshornklee Scheiben" lassen aufgrund der Auslobung "mit Kichererbsenprotein & Olivenöl verfeinert" mehr Protein aus Kichererbsen sowie Olivenöl erwarten, aber nicht hauptsächlich Kokosfett.
"Hohes C Juicy Balance Multi" wirbt mit "40 % weniger Zucker". Kein Wunder, Hersteller Eckes-Granini hat den Fruchtsaft mit 44 Prozent Wasser verdünnt. Das kommt den Kund:innen ganz schön teuer.
Bei "Hofer Tomaten aus Österreich" ist einem Leser Ware aus den Niederlanden aufgefallen. In den Verpackungen lagen zudem teils gammelige Früchte.
Das Hofer-Siegel "Check your Product" auf der "Cucina Nobile Mortadella" ist jetzt für Konsument:innen besser zu verstehen. Die verwirrende Aneinanderreihung von Länderkürzeln fällt weg.
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