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Merkur Immer gut Gemüsesuppe und Rindsuppe - Mit Hefeextrakt

Lebensmittel-Check Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Suppenwürfel, die laut Packungsaufschrift ohne Geschmacksverstärker auskommen, aber Hefeextrakt enthalten.

 

Merkur Immer gut Gemüsesuppe und Rindsuppe enthalten Hefeextrakt. (Bild: C. Pandur/VKI)
Merkur Immer gut Gemüsesuppe und Rindsuppe enthalten Hefeextrakt. (Bild: C. Pandur/VKI)

Merkur Immer gut Gemüsesuppe und Rindsuppe enthalten Hefeextrakt. (Bild: C. Pandur/VKI)

"Ohne Farbstoffe, Konservierungsmittel* und geschmacksverstärkende Zusatzstoffe" heißt es auf der Packung Merkur Immer gut Gemüsesuppenwürfel wie auch auf jener der Rindsuppenwürfel. (Bild: C. Pandur/VKI)
"Ohne Farbstoffe, Konservierungsmittel* und geschmacksverstärkende Zusatzstoffe" heißt es auf der Packung Merkur Immer gut Gemüsesuppenwürfel wie auch auf jener der Rindsuppenwürfel. (Bild: C. Pandur/VKI)

"Ohne Farbstoffe, Konservierungsmittel* und geschmacksverstärkende Zusatzstoffe" heißt es auf der Packung Merkur Immer gut Gemüsesuppenwürfel wie auch auf jener der Rindsuppenwürfel. (Bild: C. Pandur/VKI)

Trotzdem enthalten beide Produkte Hefeextrakt, eine geschmacksverändernde Zutat, die von Natur aus Glutaminsäure enthält. (Bild: C. Pandur/VKI)
Trotzdem enthalten beide Produkte Hefeextrakt, eine geschmacksverändernde Zutat, die von Natur aus Glutaminsäure enthält. (Bild: C. Pandur/VKI)

Trotzdem enthalten beide Produkte Hefeextrakt, eine geschmacksverändernde Zutat, die von Natur aus Glutaminsäure enthält. (Bild: C. Pandur/VKI)

Hefeextrakt verändert den Geschmack

Das steht drauf: Merkur Immer gut Gemüsesuppe, Merkur Immer gut Rindsuppe

Gekauft bei: Merkur

Das ist das Problem

Mit Suppenwürfeln lassen sich auf die Schnelle Brühen zubereiten und Gerichte würzen. Sie werden unter diversen Marken angeboten, so auch unter der Rewe-Eigenmarke Merkur Immer gut. "Ohne Farbstoffe, Konservierungsmittel* und geschmacksverstärkende Zusatzstoffe" heißt es sowohl auf der Packung Merkur Immer gut Gemüsesuppenwürfel wie auch auf jener der Rindsuppenwürfel.

Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Will man wissen, was der * bei Konservierungsmittel bedeuten soll, muss man die Packungen umdrehen. Hier findet sich dann der Hinweis *laut Gesetz. "Laut Gesetz ohne Konservierungsmittel" bedeutet, dass die Suppenwürfel ohne Konservierungsmittel hergestellt wurden, diese laut Gesetz aber auch gar nicht enthalten dürfen. An der Auslobung "laut Gesetz ohne Konservierungsmittel" ist zwar rein rechtlich nichts auszusetzen, doch unserer Ansicht nach ist dieser Hinweis ganz einfach eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten und daher schlichtweg entbehrlich.

Hefeextrakt ist geschmacksverändernde Zutat

Und was die Auslobung "ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe" anbelangt: Laut Zutatenlisten enthalten beide Produkte Hefeextrakt. Das ist eine geschmacksverändernde Zutat, die von Natur aus Glutaminsäure enthält und daher ähnlich wirkt wie der Geschmacksverstärker Glutamat. Glutamat ist nach dem Gesetz ein Zusatzstoff, Hefeextrakt aber nicht, weshalb ihm auch keine E-Nummer zugeordnet wird.

Wirbt ein Produkt mit Hinweisen, wie "ohne Zusatzstoff Geschmacksverstärker" oder "ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe", so sollte es weder Zusatzstoffe noch über Zutaten geschmacksverstärkend wirkende Substanzen enthalten!

Reaktion der Firma Rewe

Was Rewe zur Auslobung "ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe" bei seinen Immer gut Suppenwürfeln sagt:

"Zusatzstoffe sind in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 bzw. Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 rechtlich klar definiert. Diese besagt eindeutig, dass Hefeextrakt nicht unter die Klasse der Zusatzstoffe fällt. Hefeextrakt ist eine Zutat und wird sowohl bei der Merkur Rindsuppe als auch bei der Merkur Gemüsesuppe vorrangig als Würze eingesetzt und nicht mit dem Ziel der Geschmacksverstärkung.
Grundsätzlich lassen wir die Kennzeichnung aller Etiketten unserer Eigenmarkenprodukte von einem unabhängigen Prüfinstitut begutachten, bevor wir ein Produkt auf den Markt bringen. Auch in diesem Fall liegt uns ein Kennzeichnungsgutachten vor, das die Richtigkeit der Auslobung bestätigt. Gerne nehmen wir aber die von Ihnen weitergeleitete Kundenanfrage zum Anlass, alternative Auslobungen zu diskutieren."

REWE International AG
3. 10. 2016

Wir meinen: Rechtlich korrekt bedeutet nicht automatisch auch konsumentenfreundlich. Bleibt zu hoffen, dass alternative Auslobungen nicht nur diskutiert, sondern auch umgesetzt werden.

 

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