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Aufgespießt - Konsument 1/2000

Vorrang für Österreich?

„Vorrang für Österreich“, prangt auf Regalschildern bei Billa. Ein Blick auf die unter diesem Slogan angebotenen Waren regt zum Rätseln an: Denn neben Produkten österreichischer Erzeugung finden sich in diesen Warenkörben auch viele Produkte nichtösterreichischer Erzeugung. Auf die Artikel kann sich der Hinweis wohl nicht beziehen. Worauf dann? Billa lüftet das Geheimnis: Der „Vorrang für Österreich“ bestünde vor allem in der Sicherung von Arbeitsplätzen bei Billa und Zulieferindustrie sowie der Existenz vieler Bauern. Eine reine Kennzeichnung österreichischer Produkte sei nicht gemeint gewesen, eine Irreführung keineswegs beabsichtigt.

Beschränkter Zugang

Letzten Sommer wurde der Spatenstich für einen neuen Gendarmerieposten und das Bezirksgendarmeriekommando in Weiz getätigt. Die Gebäudeplanung ist Vorlage für weitere Neubauten von Gendarmerieposten in ganz Österreich. Normgerechte Behindertentoilette und die Türbreiten sind eingeplant, ein Behindertenparkplatz wird errichtet. Um jedoch in die Amtsräumlichkeiten gelangen zu können, muss erst eine Treppe überwunden werden, Rampe gibt es keine. Ohne fremde Hilfe ist kein Zugang für Rollstuhlfahrer möglich. Trotz heftigen Protestes von Behindertenvertretern waren die zuständigen Stellen nicht bereit, die Planung grundsätzlich zu ändern: Statt einer Rampe soll nun – wie bei der Sanierung von Altbauten – nachträglich ein Lift eingebaut werden.

Werbung oder Information?

Die Bundes-Wertpapieraufsicht hat eine Broschüre herausgegeben: „Hinweise für Anleger...“ will darüber informieren, worauf bei einer Veranlagung zu achten ist. So weit, so selbstverständlich. Seltsam mutet es allerdings an, wenn die offizielle Publikation eines staatlichen Aufsichtsorgans mit Werbung gespickt ist. Noch dazu Werbung von einschlägigen Unternehmen, die auf Vermögensverwaltung und -beratung spezialisiert sind. Darunter befinden sich sogar zwei Strukturvertriebe, von deren aggressiven Werbemethoden Konsumentenberater in aller Welt ein Lied singen können. Kann sich die Republik Österreich objektive Information nicht mehr leisten?

Alkohol in Süßigkeiten

Alkohol in Süßigkeiten Erneut wurde festgestellt, dass speziell „kindgerecht“ verpackte Süßigkeiten Alkohol zur Konservierung enthalten können. In der Schweiz wurden Schokoriegel untersucht: Fünf von zwölf enthielten Alkohol. Desgleichen können Marzipanschweinchen alkoholträchtig sein, fand die Verbraucherzentrale Hamburg heraus. Obwohl eine direkte Wirkung bei diesen geringen Mengen auszuschließen sei, ist dies dennoch bedenklich: Kinder reagieren zwar von Natur aus ablehnend auf Alkohol, ist er aber in Süßigkeiten versteckt, wird dieser Schutzmechanismus unterlaufen und Kinder auf den Geschmack gebracht. Alkoholkranke sollten solche Süßigkeiten ebenfalls meiden. Bei Produkten, die stärker „konserviert“ sind, scheint Alkohol auf der Zutatenliste auf.

Achtung, Transitvisum

Die Bundes-Wertpapieraufsicht hat eine Broschüre herausgegeben: „Hinweise für Anleger...“ will darüber informieren, worauf bei einer Veranlagung zu achten ist. So weit, so selbstverständlich. Seltsam mutet es allerdings an, wenn die offizielle Publikation eines staatlichen Aufsichtsorgans mit Werbung gespickt ist. Noch dazu Werbung von einschlägigen Unternehmen, die auf Vermögensverwaltung und -beratung spezialisiert sind. Darunter befinden sich sogar zwei Strukturvertriebe, von deren aggressiven Werbemethoden Konsumentenberater in aller Welt ein Lied singen können. Kann sich die Republik Österreich objektive Information nicht mehr leisten?

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