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Lebensmittel-Check, ÖBB-Tarife ... - Ihre Meinung ist uns wichtig

Hier die Liste der Leserbriefe, die wir in KONSUMENT 4/2015 veröffentlicht haben. Sollte sich ein Leserbrief auf einen konkreten Artikel beziehen, dann finden Sie ihn auch bei diesem Artikel.

Energiekosten-Stop 2/2015

Nicht jeder kann wechseln

Vor allem durch den Konsumentenschutz wird in den Medien der Eindruck vermittelt, der Bürger kann es sich aussuchen, welchen Anbieter er beim Gas wählt. Was jedoch nicht erwähnt wird ist: Es gibt Konstruktionen in denen der Mieter einer Wohnung den Gasanbieter nicht frei wählen kann. Mein Vermieter hat eine GesmbH gegründet. Hinter dieser GesmbH versteckt sich der Vermieter als Eigentümer. Die Wohnungen, (Anzahl ca. 40) die er vermietet, werden durch eine zentrale Anlage beheizt und auch das Warmwasser aufbereitet. Der Gas-Vertrag besteht zwischen den Vermieter und Wien Energie, ein Wartungsvertrag ist mit angeschlossen. Ein Wechsel des Anbieters ist nicht möglich. Eigentlich müsste dies gegen die Richtlinien der EU sein. Und kein Schwein kümmert sich um diese Richtlinien. Denn der kleine Bürger hat weder das Geld noch andere Ressourcen, um dieses Recht einzuklagen.

Was mich eigentlich hier am meisten ärgert, ist nicht das nicht endenwollende kapitalistische Ausziehen der Massen, sondern dass auch sogenannte Institutionen unter dem Credo „Vertretung der Bürgerrechte“ ein falsches Bild in die Welt setzen. Es ist einfach nicht richtig, dass jeder seinen Anbieter frei wechseln kann.

Mit freundlichen Grüßen und dem Wissen, dass dieser Leserbrief sicherlich nicht veröffentlicht wird.

Rudolf S.
Wien

Den Gasanbieter zu wechseln setzt voraus, dass es einen Liefervertrag zwischen dem Mieter und dem Anbieter gibt. In diesem Fall ist aber der Vermieter der Vertragspartner. Dass hier der Mieter den Gaslieferanten nicht wechseln kann, verstößt gegen kein Gesetz. Konsumenten sind daher gut beraten, sich vor Eingehen eines Mietvertrages (wenn nötig unter Beiziehung einer Mieterberatungsstelle) die zentralen Vertragsbedingungen genau anzusehen – dazu gehören auch die Bedingungen und Kosten für die Energieversorgung.

Die Redaktion

Lebensdauer von Produkten 2/2013

Kunden reklamieren nicht mehr

Unter dem Motto „mach‘s gleich richtig“ wird gelehrt, dass der teuerste Fehler der ist, der erst vom Kunden festgestellt wird. Relativiert wird das ganze durch den Satz: „Qualität ist das, womit der Kunde zufrieden ist.“ Das gibt den Produzenten, die mit Gewinnmaximierung arbeiten, Spielraum. Vor allem Beispiele bei Niedrigpreisprodukten (und wie die häufigen Rückrufaktionen zeigen – auch schon in der Automobilindustrie) mit schwankender und niedriger Qualität haben gezeigt, dass Reklamationen der Kunden weniger kosten als hohe Qualitätsstandards. Denn die meisten Konsumenten nehmen in unserer Wegwerfgesellschaft, aufgrund des niedrigen Preises, die mangelnde Qualität in Kauf und reklamieren nur mehr selten.

Fazit: Wenn bei uns von qualifizierten und damit auch teureren Arbeitskräften mit hoher Qualität produziert wird, kann nicht mehr mit der Fertigung mit angelernten Hilfskräften, mit nicht gelebten Qualitätsstandards und in Niedrigstlohnländern konkurriert werden und unsere Arbeitsplätze gehen und gingen verloren. Vor allem da der Konsument (wir) nicht bereit ist für Qualität zu bezahlen und hinnimmt, dass er – im Zusammenhang gesehen – mit seinem Konsumverhalten seinen eigenen Arbeitsplatz vernichtet.

Das hat Folgen: Langfristig werden unsere Nachkommen ohne Einkommen auch die Billigprodukte nicht mehr kaufen können. Sie werden uns aber nicht verfluchen, da für Bildung kein Geld mehr da sein wird und daher nur mehr wenige die Zusammenhänge erkennen können. Ist auch Wurscht, denn bis dahin haben wir auch schon unsere Umwelt mit unserem Verhalten soweit zerstört, dass das das geringste Problem sein wird.

Ernst H.
E-Mail

Lebensmittel-Check 2/2015

Für Diabetiker einfacher

Im angeführten Artikel wird die nicht sinnvolle Portionsgrösse bemängelt. Ich bin sehr froh über solche Angaben und möchte sie nicht missen. Begründung: Für Diabetiker speziell für Insulinpflichtige, erleichtern sie erheblich den Umgang mit Süssigkeiten. Als konkretes Beispiel ist dieses sehr geeignet, denn eines dieser Sticks enthält 16 g Kohlenhydrate das sind genau 1,5 Broteinheiten (BE).

Für gesunde Menschen kein Problem, für Diabetiker die sich sehr sehr gut ihre BE-Tageseinheiten einteilen müssen, eine relativ grosse Menge. Da Diabetes in der Bevölkerung leider immer stärker vorkommt, sollten diese gut überschaubaren Gewichtsangaben weiterhin verwendet werden. Die auch beliebten „Portionsgrössen“ sind oft nicht geeignet, da die genaue Angabe dieser Grösse manchmal nicht oder nur schwer zu finden sind und ausserdem oft ein Wägen und Rechnen notwendig machen – auch nicht alltagstauglich. Im übrigen bin ich sehr zufrieden und langjähriger Bezieher des KONSUMENT.

Erwin G.
Wien

„Greek“ aus Bayern

In möchte ich ein weiteres Produkt melden. Es handelt sich um den „Greek“ Joghurt nach Griechischer Art des internationalen Lebensmittelkonzerns Danone. Auf der Verpackung prangt in übergroßen Lettern das Wort „Greek“, außerdem erwecken antike Säulen auf der Verpackung den Eindruck, dass es sich hier um ein original Griechisches Produkt handelt. Nur wer das Kleingedruckte liest erfährt, dass dieses Produkt im Danone Werk Rosenheim/Bayern produziert wird. Dennoch ist der Kilopreis höher als beispielsweise bei den original aus Griechenland importierten Produkten der Firma Mevgal.

Markus G.
E-Mail

Kein Grund zur Aufregung

Werte Gutmenschen! Wenn sich jemand über die 0,5 % Alkohol im Gösser Kracherl aufregt, sollte er die alkoholfreien Biere untersuchen. Ich trinke gerne das Kracherl, weil es erfrischend ist und möchte den unqualifizierten Kritikern sagen, dass man den Kopf auch zum Denken verwenden kann und nicht nur, damit man das Heu nicht in der Hand halten muß.

Ing. W.
E-Mail

Völlig unbedenklich

In Ihrem Bericht erheben Sie den Vorwurf, dass in dem genannten Produkt Alkohol enthalten sei, und nicht davor gewarnt würde, dass Kinder dieses Getränk konsumieren. Wie richtig vermerkt ist, darf ein als alkoholfrei bezeichnetes Getränk bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten – das entspricht maximal 4 Gramm Alkohol pro Liter. Andere natürliche Getränke wie etwa Orangensaft (2–4 g Alkohol pro Liter) oder Apfelsaft (1–3 g Alkohol pro Liter) enthalten vergleichbare Mengen an Alkohol.

Ein Alkoholgehalt von unter 0,5 Volumenprozent gilt laut Lebensmittelgesetz, Agentur für Ernährungssicherheit AGES etc. als völlig unbedenklich und muss daher nicht gekennzeichnet werden. Obwohl der zulässige Wert beim Gösser Kracherl – Alkoholgehalt 0,1 Volumenprozent – deutlich unterschritten wird, wird das Gösser Kracherl seit seiner Markteinführung Anfang 2014 in der Kommunikation ausschließlich als „alkoholfreies Bierkracherl für Erwachsene“ beworben.

Generell richtet sich die Brau Union Österreich mit keinem ihrer Produkte und keiner ihrer Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen an Verbraucher unter 18 Jahren.

MMag. Monika K.
Brauunion Österreich

Dass beim Gösser-Kracherl in Sachen Kennzeichnung rechtlich alles passt, wissen wir. Das ändert nichts daran, dass unter einem Kracherl üblicherweise eine kohlensäurehaltige Zitronen- bzw. Himbeerlimonade für Kinder verstanden wird und sicher kein Biermischgetränk mit Restalkohol. Konsumenten können sich dadurch getäuscht fühlen. Und warum der Hinweis „für Kinder ungeeignet“ auf der Gösser-Homepage versteckt wird, statt ihn gut sichtbar aufs Etikett zu drucken und damit für Klarheit zu sorgen, ist uns ebenfalls schleierhaft.

Die Redaktion

Navi-Apps 2/2015

Eine Ergänzung: OsmAnd+

In Ihrem Test haben sie auch Programme auf Basis von OpenStreetMap getestet. Eine Ergänzung möchte ich einbringen, nämlich die App „Osmand+“, siehe OsmAnd+ Karten & Navigation, die ich seit über 2 Jahren mit Freude laufend nutze und daher explizit empfehlen kann.

Viele Karten werden angeboten, auch öffentlicher Verkehr und sogar Hintergrundkarten von BaseMap.at! Navigationsfehler auf Grund von OSM-Datenmaterial gab es sehr selten; das Nachbessern von Abbiegeverboten oder -geboten oder Hausnummern lässt sich leicht erledigen und nach 2 Wochen ist die Information in der nächsten Ausgabe des kostenlosen Kartenmaterials integriert. Da hat man direkt etwas vom Mitmachen!

Ernst R.
E-Mail

ÖBB-Tarife 4/2015

Teilzeitbeschäftigte benachteiligt

Mein Frust ist groß, ob Fernsehen oder Radio, in allen Medien wirbt die ÖBB mit ihren Sparangeboten. Als Teilzeitbeschäftige ist man da leider ausgenommen. Ich bin seit Dezember 2010 teilzeitbeschäftigt und pendle an 2 Tagen die Woche nach Wien. Beim Service-Center der ÖBB erklärte man mir: An 2 Tagen die Woche eine Jahreskarte, das geht nicht, wäre viel zu kompliziert und nicht durchführbar.

Da leider keine Rücksicht auf Teilzeitkräfte genommen wird, habe ich mich dann für eine ganz normale Jahreskarte entschieden (gültig für 5 Arbeitstage/ Woche), Kostenpunkt 1.206 € im Jahr. Das war wohl oder übel noch die günstigste Variante für mich, Einzelkarten oder Monatskarten sind jährlich gerechnet noch viel teurer. Selbst mit der Vorteilscard Classic würde ich bei Einzeltickets 1.497,60 € im Jahr bezahlen. Das ist die neue „SparSchiene“der ÖBB.

Name der Redaktion bekannt

Lob für KONSUMENT 4/2015

Pflichtlektüre im Unterricht

Ihre KONSUMENT-Ausgaben sind immer wieder sehr lesenswert. Als Berufsschullehrer der Landesberufsschule Dornbirn 1 ist KONSUMENT mit den vielen bereichernden Informationen praktisch Pflichtlektüre für mich, die ich auch für meinen Unterricht benutze. Ich freue mich auf zukünftige Ausgaben. Machen Sie weiter so!

Christoph R.
Götzis

Ski: Freeride-Bindungen 11/2014

Head-Tyrolia reagiert

Zu Ihrem Test der Freeridebindungen im Heft 11/2014 dürfen wir anmerken, dass das beanstandete Problem bei unserer Bremse des Modells Tyrolia „Adrenalin 13“ für kommende Saison 15/16 bereits überarbeitet worden ist. Diese liegen wesentlich besser nach dem Schließen an.

Ralf Eisenhut
Marketing Wintersports Austria

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