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Vorsicht, Falle! - Konsument 2/2000



Einzugsermächtigungen:
Schnell weg

Immer öfter bedienen sich
Firmen auf fremden Konten und ziehen Geldbeträge ein. Obwohl keine Zustimmung zum Einzug gegeben wurde.

Herr Dr. Kiss (Name von der Redaktion geändert) ärgerte sich. Stets hatte er pünktlich seine Telefonrechnung per Überweisung vom Konto bezahlt. Doch der Telekom-Rechnungsstelle war das nicht genug: Zusätzlich hatte sie noch den Rechnungsbetrag von Herrn Dr. Kiss’ Konto abgebucht. Der musste nun schauen, wie er wieder zu seinem Geld kam. Ganz zu schweigen von der Gefahr, ins Minus zu geraten. Herr Dr. Kiss beschwerte sich bei seiner Bank. Denn niemals hatte er eine Zustimmung zu einem Einzugsauftrag erteilt. Doch beim Geldinstitut hieß es: „Was wollen Sie, wir müssen jeden Tag hunderte von solchen Aufträgen durchführen. Da können wir nicht bei jedem einzelnen Fall prüfen, ob eine Ermächtigung erteilt worden ist.“
Diese Erfahrung haben auch wir gemacht. Anlässlich einer Studie stellte sich heraus, dass man nur den Namen des Kontoinhabers und seine Kontonummer braucht, und schon steht dem ungehemmten Abbuchen nichts im Wege („Konsument“ 2/1997). Damals allerdings ging es um mögliche kriminelle Machenschaften dubioser Kleinfirmen. Doch hier sind es keine Kriminellen, die fremde Konten abräumen, sondern durchaus honorige Unternehmen. Sie stehen auch durchaus mit den Betroffenen in Geschäftsbeziehung. Aber dennoch greifen sie unberechtigt auf deren Konten zu. Da hilft nur: Regelmäßig die Kontoauszüge kontrollieren und bei unberechtigten Abbuchungen sofort Alarm schlagen. Die Einspruchsfrist dafür beträgt 42 Tage.

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