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Breitband-Internet - T-Mobile

, aktualisiert am

Ausgewählte Leserreaktionen von unserer Homepage (aus unseren Foren und Online-Kommentaren zu einzelnen Artikeln).

Hinters Licht geführt

Ich frage mich nur, warum so große Firmen die Menschen ungestraft hinters Licht führen dürfen. Ich habe meinen Vertrag vor Kurzem bei T-Mobile abgeschlossen, weil ich sparen wollte. 3 GB für 20 Euro statt wie bisher 4 GB für 35 Euro. Warum kann man aus so einem Vertrag nicht aussteigen, wenn der Vertragspartner seine Zugeständnisse nachweislich nicht einhält?

Benutzer "putzfri"

Antwort unserer Rechtsabteilung: Wird die versprochene Geschwindigkeit nie erreicht, so könnte der Konsument im Rahmen der Gewährleistung Wandlung begehren. Das hätte die Aufhebung des Vertrages zur Folge. Verwendet der Betreiber allerdings Formulierungen wie z.B. „bis zu“, so ist das unserer Meinung nach zu vage, um daraus einen Anspruch auf eine bestimmte Geschwindigkeit ableiten zu können und Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.

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