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Ferialarbeit und Krankenkasse - Aufpassen bei Minijobs

, aktualisiert am

Die Geringfügigkeitsgrenze beachten!

333 Euro im Monat sind die Grenze  

Beträgt der Verdienst bei Ferienjobs nicht mehr als 333 Euro im Monat (Stand 2006), liegt man unter der Geringfügigkeitsgrenze und braucht weder Sozialversicherung noch Lohnsteuer zu bezahlen. Aber Achtung: Alle Beschäftigungsverhältnisse werden zusammengezählt!

Wer bei Firma A 300 Euro, bei Firma B im selben Monat 50 Euro verdient, überschreitet diese Grenze. Dann verlangt die Krankenkasse – oft viel später – die Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Mehrere Minijobs sollten daher über die Ferienmonate verteilt werden.

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