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Gewährleistung: Gutschein statt Kaufpreis - Modell nicht mehr lieferbar

Nach dem Auspacken meiner neuen Kaffeemaschine stellte ich einen Schaden am Gehäuse fest und reklamierte beim Händler. Der erklärte mir, dass dieses Modell nicht mehr lieferbar sei und daher weder repariert noch ausgetauscht werden könne. Er bot mir einen Gutschein an. Muss ich den akzeptieren?

Defekt übergeben

Nein. Der Händler hat die Maschine offenbar defekt übergeben und muss daher für den Mangel geradestehen. Wenn Sie Gewährleistung geltend machen, haben Sie Anspruch auf Bargeld und müssen sich nicht mit einem Gutschein abspeisen lassen. Wir raten, den Händler schriftlich (am besten eingeschrieben) auf die Rechtslage hinzuweisen und den Kaufpreis zurückzufordern.


Lesen Sie auch unseren Artikel zur Gültigkeit von Gutscheinen 12/2012

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