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GIS: ORF-Gebühr trotz Übersiedlung - Gerät schriftlich abmelden oder zahlen

"Ein Fall für KONSUMENT": Fälle aus unserer Beratung, die wir erfolgreich erledigten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. - Diesmal: Ein Student zieht zu den Eltern zurück aber die GIS will weiterhin TV-Gebühren.

Der Fall wurde für den Konsumenten positiv erledigt

Der Schreck war groß: Herr Dobek, ein Student, war im Jänner 2012 aus seiner Grazer Wohnung ausgezogen und lebte seither wieder bei seinen Eltern in Niederösterreich. Ein Jahr nach seinem Umzug erhielt er ein Schreiben eines Inkassobüros: IS Inkasso Service forderte ihn auf, die Rundfunkgebühren für Februar bis Oktober 2012 (fällig für seine Grazer Wohnung) nachzuzahlen.

"Wohne bei den Eltern"

Herr Dobek informierte IS Inkasso und GIS sofort schriftlich, dass er seit Ende Jänner 2012 nicht mehr in Graz, sondern bei seinen Eltern wohne, die ordnungsgemäß GIS-Gebühren zahlen. Er fügte seinem Schreiben die Kündigungsbestätigung seines Grazer Vermieters sowie eine E-Mail zur Vertragskündigung beim Stromanbieter bei.

Keine Wohnung, kein Radio, kein Fernsehen

Keine Wohnung, kein Strom – kein Radio, kein Fernsehen, oder? IS Inkasso reagierte auf Herrn Dobeks Schreiben gar nicht, und die GIS sah das anders: Man habe Herrn Dobeks Schreiben jetzt als Abmeldung bearbeitet. Da eine rückwirkende Abmeldung von Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen laut Gesetz nicht möglich sei, bestehe die Gebührenpflicht bis zum Ende des Monats, mit dem die Geräte schriftlich abgemeldet würden.

Herrn Dobeks Abmeldung werde zum 31.1.2013 wirksam. Somit bestehe auch noch für Jänner 2013 eine offene Forderung, die umgehend an die GIS zu überweisen sei. Herr Dobek wies die GIS noch einmal darauf hin, dass er seit Ende Jänner 2012 nicht mehr in Graz ansässig war. Und da die von IS Inkasso gesetzte Zahlungsfrist bald endete, kontaktierte er auch uns und bat, ihm bei diesem Problem zu helfen.

GIS erlässt einen Teil der ausständige Gebühren ...

Wir ersuchten die GIS, zu diesem Fall Stellung zu nehmen. War es eine Reaktion auf unser Schreiben oder einfach Zufall? Eine knappe Stunde, nachdem wir unsere E-Mail an die GIS abgeschickt hatten, erhielt Herr Dobek einen Anruf, in dessen Verlauf ihm ein Erlass der ausständigen Gebühren ab seiner Hauptwohnsitzummeldung gemäß zentralem Melderegister (per 30.4.2012) angeboten wurde. Die Bestätigung der Wohnungsübergabe des Grazer Vermieters (per Ende Jänner 2012) wurde nicht akzeptiert. Herr Dobek nahm dieses Angebot trotzdem erleichtert an. Kurz darauf erhielten auch wir Nachricht von der GIS. Die aushaftende Forderung sei bis 30.4.2012 eingeschränkt, IS Inkasso darüber informiert.

... und schickt zuletzt noch eine Rechnung

Doch wenig später flatterte Herrn Dobek eine weitere Rechnung der GIS, diesmal mit Forderungen für Jänner und Februar 2013, ins Haus. Diese Vorschreibung habe sich mit der Lösung der Angelegenheit überschnitten, die Rechnung sei daher gegenstandslos, ließ uns aber die GIS dann wissen.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. - Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum .

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