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Provea: Beharrlich das Falsche geliefert - Falsche Größe, falsche Farbe, falsche Wäsche

"Ein Fall für KONSUMENT": Das Schweizer Unternehmen Provea - erst die falsche Ware geliefert und dann nicht reagiert.

Unser VKI-Beratungsteam konnte diesen Fall für den Konsumenten leider nicht positiv erledigen

Das Schweizer Unternehmen Provea preist im Internet "ausgewählte Damen- und Herrenunterwäsche in erstklassiger Qualität […] zu konkurrenzlos günstigen Preisen“ an und bewirbt die Wäsche auch in Prospekten. Frau Böhm hatte aus einem Prospekt je eine Garnitur (BH, Slip und Top) in Beige und Creme ausgesucht und bestellt. Das Set in Beige wurde unter der Bezeichnung Loyse, das Set in Creme unter der Bezeichnung Adelina angeboten. BH und Slip kamen pro Garnitur auf 5 €, das Top auf 6,90 €.

Über Monate hingehalten

Es dauerte an die zwei Monate, bis Frau Böhm schließlich die Garnitur Adelina erhielt. Da der Slip nicht passte, schickte sie ihn zwecks Umtausch auf eine andere Größe zurück. Obwohl sie den Slip zwei Wochen später noch immer nicht bekommen hatte, bezahlte sie nun diese Garnitur. Die Rechnung machte inklusive 3,90 € Versandkosten 15,80 € aus.

Rund einen Monat danach erhielt Frau Böhm neuerlich ein Paket von Provea. Es enthielt einen Slip und einen BH. Allerdings in Lila. Hätte sie lila Wäsche gewollt, hätte sie sie bestellt! Sie schickte Slip und BH zurück. 

Nach weiteren drei Monaten bekam sie wieder einen Slip geschickt. Der war ebenfalls lila. Frau Böhm retournierte reichlich entnervt auch dieses Wäschestück.

Ein halbes Jahr nach Bestellung hatte sie die Garnitur Loyse und den Slip der Garnitur Adelina noch immer nicht erhalten. Stattdessen flatterte ihr eine Mahnung über 23,80 € ins Haus.

Provea schickt unverständliche Rechnung

Woraus sich dieser Betrag zusammensetzte, war für die Juristin unseres Beratungszentrums, das Frau Böhm nun aufsuchte, nicht nachvollziehbar. Denn laut Prospekt kostete eine Garnitur Wäsche inklusive Versand 15,80 €. Und vor allem: Die Garnitur Loyse hatte Frau Böhm gar nicht erhalten. Und der Slip der Garnitur Adelina war zwar bezahlt, aber nicht geliefert worden.

Vergeblich bei Provea interveniert

Wir stellten in unserem Interventionsschreiben klar, dass bestellte Ware laut Konsumentenschutzgesetz innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsabschluss beim Konsumenten einzulangen hat, und kündigten an, dass Frau Böhm vom Vertrag zurücktreten werde, sollte sie die bestellte Ware nun nicht binnen 14 Tagen erhalten. Zusätzlich forderten wir von Provea die Ausbuchung der eingemahnten 23,80 € und die Lieferung des bezahlten Slips. Doch Provea reagierte nicht auf unsere Intervention. Unser Urgenzschreiben blieb ebenfalls unbeantwortet. Und die bestellte Wäsche bekam Frau Böhm auch nicht.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. 

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