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Reisebörse - Rückvergütung

Entschädigung für Nichtbenutzung vom Golfplatz.

Herr Lenz erkundigte sich bei der Buchung ausdrücklich, ob bei seinem Hotel auf Mauritius ein Golfplatz in der Nähe sei. Ja, sicherte ihm der Mitarbeiter der Reisebörse nach Rückfrage bei Veranstalter ATI zu. Doch er durfte ihn vor Ort dann nicht benutzen. Wir erreichten, dass die Reisebörse pro Person 421 Euro Entschädigung leistete.

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