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Service non stop - Konsument 3/2000

Gewinnspiel-Schmäh - Die Aktion geht weiter!

„Es gilt deutsches Recht“ – mit dieser Floskel versuchen sich einige Versandhäuser abzusichern, die mit der Masche „Sie haben gewonnen“ auf Kundenfang gehen. Dieser Schmäh wurde ja in Österreich per Gesetz abgedreht. Derzeit läuft unsere Aktion: Wer eine Zusendung mit Gewinnversprechen erhält, kann bei uns (Konsumententelefon: 0900 910 024, maximal 9,30 Schilling pro Minute) einen Briefvordruck bestellen, um seinen Gewinn anzufordern. Nun fragen einige „Konsument“-Leserinnen und -Leser, ob es angesichts des Hinweises auf deutsches Recht überhaupt Sinn hat, die Gewinnanforderung abzuschicken. Nun, gerade dies ist eine der Fragen, die unsere Musterprozesse klären sollen. Es leuchtet nämlich nicht ein, dass man mit so einer einfachen Klausel der österreichischen Rechtsordnung ein Schnippchen schlagen kann.

Tarifumstieg - Telekom kassiert doppelt

Tarifumsteiger werden von der Telekom Austria doppelt zur Kasse gebeten. Für alle diejenigen, die vom Standardtarif zum Minimumtarif (für die meisten Telekomkunden die günstigste Tarifvariante!) wechseln, hat sich die Telekom ein besonderes Zuckerl ausgedacht. Die Umstellung der Grundgebühr und der Gesprächsgebühren erfolgt nicht an einem Stichtag, sondern fällt auseinander. Die höheren Gesprächsgebühren im Minimumtarif gelten rückwirkend, die (niedrigere) Grundgebühr hingegen gibt es erst zwei Monate später. Das bringt der Telekom 84 Schilling pro Umstieg.

Trotz zahlreicher Beschwerden hält die Telekom an dieser unseriösen Vorgangsweise fest. Wir raten allen Umsteigern vom Standard- zum Minimumtarif, sich die nächste Telekom-Rechnung genau anzusehen. Erfolgt die Umstellung der Verbindungsentgelte schon vor der Umstellung der Grundgebühr, erheben Sie schriftlich Einspruch und schicken Sie uns eine Kopie. Wir werden, wenn nötig, Ihrem Einspruch Nachdruck verleihen: VKI, Kennwort Kosten Tarifumstellung, Postfach 440, 1061 Wien. Zur Kontrolle: Eine Tarifeinheit im Standardtarif kostet netto (ohne Umsatzsteuer) 88 Groschen, im Minimumtarif 93 Groschen.

Internet-Provider - Wo ist die Adresse?

Sie möchten einen Internet-Anschluss, und dank unseres Tests (siehe dazu: Weitere Artikel - "Internet-Provider") wissen Sie bereits, welchen Provider Sie wollen? Aber Sie wissen nicht, wie Sie zu dessen Telefonnummer und Adresse kommen, die fürs Anmelden noch immer unumgänglich sind. Im Test haben wir aus Platzgründen nur die Internet-Adresse angegeben. Dazu unser Tipp: Einen der zahlreich angebotenen so genannten „Gratis-Zugänge“ nehmen. Der ist natürlich nicht völlig umsonst, weil mindestens Telefongebühren anfallen. Aber nicht vergebens: Während der meist zehn Gratis-Surfstunden besuche man einen oder mehrere Provider auf deren Homepage. Dort findet man nicht nur den vollständigen Firmenwortlaut, sondern auch die Adresse sowie Telefon- und Faxnummer.

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