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Eine Skipiste voller Skifahrer und Snowboarder
Die Gefahrenlage auf Skipisten sollte nicht unterschätzt werden. Bild: Min C. Chiu/Shutterstock

Winterurlaub: Welche Versicherung braucht man beim Skifahren & Co wirklich?

Skifahren, Tourengehen, Langlaufen, Rodeln oder Eislaufen: Welche Versicherungen rund um den Wintersport sinnvoll sind und auf welche Sie verzichten können. 

Jedes Jahr nimmt der Pistenspaß für etwa 60.000 Skifahrbegeisterte und Snowboarder:innen ein jähes Ende. So viele Personen müssen allein in Österreich nach Unfällen im Spital behandelt werden. Zusammenstöße und „Sterne“ lassen sich zwar nicht immer vermeiden, aber die finanziellen Folgen lassen sich abmildern. Neben Skiausrüstung, Bekleidung, Brille und Skihelm gehören daher auch die passenden Polizzen ins Reisegepäck.

Skiunfall: Private Haftpflichtversicherung

Beim Wintersport lauert eine Reihe von Gefahren – vom schweren Unfall bis zum Diebstahl des Sportgeräts. Wer beim Skifahren, Rodeln oder Eislaufen einen Unfall verursacht, muss möglicherweise für den Verdienstausfall eines Menschen aufkommen. Das kann sogar finanziell existenzgefährdend sein. Auch im denkbar schlimmsten aller Fälle: Wenn jemand bei einem Unfall stirbt. Die am Zusammenstoß schuldige Person muss für den Unterhalt der Hinterbliebenen aufkommen. Oder wer beim Tourengehen ein Schneebrett lostritt, das eine Kindergruppe verschüttet, muss Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder im schlimmsten Fall Bestattungskosten und Entschädigung für Trauerschmerzen begleichen. 

Daher zählt die private Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungsprodukten. Diese Versicherung sollte jede:r haben – und zwar unabhängig vom Winterurlaub. Wer eine Haushaltsversicherung hat, braucht sich sehr wahrscheinlich keine Sorgen machen. Denn in dieser ist (fast) immer eine private Haftpflichtversicherung inkludiert. Sie gilt üblicherweise für die ganze Familie. Somit sind auch die Malheurs der Sprösslinge abgesichert. 

Unberechtigte Schadensersatzforderungen 

Eine Privathaftpflichtversicherung ist aber auch im umgekehrten Fall hilfreich: Wenn Sie jemand zu Unrecht beschuldigt, einen Sturz verschuldet zu haben, wehrt sie unberechtigte Schadenersatzforderungen ab.

Abgestellte Ski und Snowboards vor einer Skihütte
Skiversicherung Österreich: Wenn die Ski gestohlen werden ist das ärgerlich. Ob diese Gefahr zwangsläufig versichert werden muss, ist aber zu hinterfragen. Bild: NataliaCatalina.com/Shutterstock

Skiversicherung: Nicht notwendig

Anders beim Skidiebstahl. Der ist zwar ärgerlich, überfordert in der Regel aber nicht die finanziellen Möglichkeiten des Betroffenen. Eine Skiversicherung ist verzichtbar – genauso wie eine Diebstahlversicherung für Snowboards oder andere Sportgeräte. Abgesehen von der geringen Schadenshöhe spricht auch die mühsame Abwicklung dagegen; der Diebstahl muss angezeigt werden. Und man bekommt auch nicht die Neuanschaffung ersetzt, es gibt immer einen Selbstbehalt.

Viele Einschränkungen 

Möglich wäre, dass der Diebstahl durch andere Versicherungen gedeckt ist, aber auch hier gelten viele Einschränkungen: Die Dachbox ist zwar in der Kfz-Kaskoversicherung mitversichert, nicht aber der Inhalt; auch dann nicht, wenn die Box verschlossen war. Die Haushaltsversicherung hingegen könnte einen Diebstahl (im Rahmen der Außenversicherung) aus der Dachbox decken – allerdings nur, wenn die Dachbox versperrt war. Auch wenn Ski oder Snowboard aus einem versperrten Skikeller entwendet wurden, könnte die Haushaltsversicherung greifen.

Gegen einen Skidiebstahl helfen einfache Verhaltensregeln mehr als alle Versicherungen. Nutzen Sie die im Hotel vorhandenen Sicherheitseinrichtungen, bewahren Sie den Schlüssel für versperrbare Schränke gut auf. Und achten Sie darauf, dass niemand Außenstehender den Sperrcode für das Betreten des Skikellers ausspäht.

Hubschrauberbergung: Über private Unfallversicherung gedeckt

Relativ häufig kommt es zu Verletzungen im Gelände oder auf der Piste, die zu einem Hubschraubereinsatz führen. Keine Kleinigkeit, denn die Abrechnung erfolgt nach Flugminuten – und da sind ein paar Tausend Euro schnell beisammen. Anders als Transporte eines Verletzten im Tal wird der Transport vom Berg ins Tal nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt.

Es obliegt der jeweiligen Krankenversicherung, über die medizinische Notwendigkeit eines Einsatzes zu entscheiden. Das passiert aber erst im Nachhinein; die Kosten für den Hubschrauber – die allein die Patient:innen zu tragen haben, auch wenn sie die Hubschrauberbergung im Nachhinein als übertrieben empfinden – sind da bereits angefallen. 

Hier lohnt sich eine Versicherung, die diesen Schaden abdeckt. Die kann über eine private Unfallversicherung, eine Kreditkartenversicherung, aber auch über die Mitgliedschaft bei einem Autofahrerclub oder einem Alpinverein gegeben sein. Überprüfen Sie, ob Sie und Ihre Familie nicht ohnehin versichert sind. Und wenn nicht: Die Jahresgebühr für die Mitgliedschaft beim Alpenverein beträgt beispielsweise 69 Euro (Stand 2024).

Unfallfolgekosten

„Den Gipshaxen zahlt ja eh die Krankenkasse“, hört man oft. Wozu dann noch eine private Unfallversicherung? Die Kosten für die Heilbehandlung sind tatsächlich durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt. Leider enden viele Unfälle nicht nur im Krankenhaus, sondern können ein Leben buchstäblich aus der Bahn werfen: Der bisherige Job kann nicht mehr ausgeübt werden, die Wohnung muss behindertengerecht umgebaut werden, dauernde oder zeitweise Pflege kann notwendig werden. Was die Sinnhaftigkeit einer privaten Unfallpolizze wohl drastisch veranschaulicht. 

Eine private Unfallpolizze ist aber nicht nur beim Wintersport wichtig, sondern generell. Unser KONSUMENT-Test zeigt, worauf beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung zu achten ist und wie verschieden die Produkte sind. Private Unfallversicherung Test| KONSUMENT.AT

Hubschrauber landet auf Skipiste
Hohe Kosten: Bei einem Hubschraubereinsatz kommen ein paar Tausend Euro schnell zusammen. Bild: Olexa/Shutterstock

Reisestornoversicherung: Bei hohen Reisekosten

Die Stornokosten sind umso höher, je näher der Reiseantritt ist. Wir empfehlen, schon bei der Buchung die Stornobedingungen zu prüfen: Welche Kosten fallen im schlimmsten Fall an? 
In bestimmten Situationen kann sich eine Reisestornoversicherung lohnen (bei Pauschalreisen wird sie in der Regel gleich anlässlich der Buchung angeboten). Für Singles, die spontan wegfahren, wohl eher weniger, aber für Familien mit lange im Voraus gebuchten Reisen durchaus – fällt ein Kind aus, kann meist die ganze Familie den Urlaub nicht antreten. 

Wenn Sie öfter im Jahr verreisen, ist auch der Abschluss einer Jahresreiseversicherung eine Überlegung wert. Wir haben die Angebote am Markt getestet

Mit dem Auto unterwegs in den Skiurlaub

Wer mit dem Auto in den Skiurlaub fährt, sollte – und zwar nicht nur wegen der Versicherung – auf die Winterreifenpflicht zwischen 1. November und 15. April bei winterlichen Fahrverhältnissen achten. Passiert ein Unfall, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar den Schaden, selbst wenn Sie mit Sommerreifen unterwegs sind. Möglich ist aber, dass der Versicherer Regressforderungen an Sie stellt und so einen Teil oder die ganze Schadenssumme zurückholt.

Schäden am eigenen Fahrzeug können von der Kaskoversicherung bei Nichtbeachtung der Winterreifenpflicht abgelehnt werden. Vor allem dann, wenn beispielsweise auch eine zu hohe Geschwindigkeit oder fehlender Abstand dazukommt.

Wenn Sie auf der Straße ohne Winterreifen unterwegs sind, kann die Polizei das Vergehen mit 60 Euro bestrafen. Wenn auch andere Verkehrsteilnehmende gefährdet werden oder es zu Schäden kommt, kann eine Strafe von bis zu 5.000 Euro ausgesprochen werden.

Weitere praktische Tipps: Eiskratzer und Handbesen mitnehmen, Schneeketten sollten griffbereit verstaut sein, Handschuhe, ein altes Handtuch und eine Matte sind beim Aufziehen der Ketten sehr hilfreich. Das Scheibenwischwasser sollte aufgefüllt und mit Frostschutz versehen sein. Reifendruck und Ölstand prüfen, eine Fleecedecke im Auto und ausreichend zu trinken und zu essen für den Fall, dass man im Stau steht.

Erkrankung während des Skiurlaubs

Behandlungskosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Allerdings nur, wenn Vertragsärzt:innen die Behandlung durchführen. Wenn am Urlaubsort nur Privatärzt:innen verfügbar sind, bekommt man nur einen Teil der Kosten rückerstattet. 

Eine Zusatzkrankenversicherung abzuschließen, nur um die vollen Kosten erstattet zu bekommen, wäre wohl übertrieben. Es ist aber ratsam, sich vor dem Urlaub zu erkundigen, wo und wann Vertragsärzt:innen ordinieren.

Rechtsstreitigkeiten

Um bei Rechtsstreitigkeiten die Schuldfrage oder die Schadenshöhe zu klären, kann eine Rechtsschutzversicherung hilfreich sein. Auch hier gilt: Nur wegen eines Skiurlaubs wird man keine abschließen. 

Welche Versicherungen sind wirklich sinnvoll?

Generell empfehlen wir, Versicherungen nur für Schadensfälle abzuschließen, die eine existenzielle Belastung darstellen können. Denn auch ein Zuviel an Versicherungsprämien kann die eigenen finanziellen Möglichkeiten stark belasten.

Welche Versicherungen für die individuelle Situation wichtig sind und welche weniger, zeigt der VKI-Risiko-Check. Damit ist eine gute Grundlage für die Absicherung der jeweils wichtigsten Risiken geschaffen.

Skiunfall: Skifahrer schlittert über Piste
Ein "Stern" ist schnell gerissen. Die finanziellen Folgen lassen sich abmildern. Bild: Alexander Ishchenko/Shutterstock

KONSUMENT-Tipps

Nötige Haftpflicht: Übernimmt Personen- und Sachschäden, die man selbst verursacht und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Kinder sind mitversichert.

Sinnvolle Unfallversicherung: Deckt Kosten für Bergung und sieht hohe Geldbeträge für bleibende Dauerschäden vor, mit denen ein Verdienstentgang sowie die Kosten für Pflege oder Wohnungsumbau gedeckt werden können.

Entbehrliche Skidiebstahlversicherung. Hohe Prämien bei bescheidener Leistung. Nur ein Teil des Kaufpreises wird ersetzt.

Unvorhersehbare Ereignisse: Eine Stornoversicherung kann bei lange im Vorhinein geplanten, teuren Reisen für die ganze Familie sinnvoll sein.

Winterreifenpflicht beachten. Wer bei winterlichen Fahrverhältnissen mit Sommerreifen fährt, bringt nicht nur sich und andere in Gefahr, sondern auch unter Umständen seinen Versicherungsschutz – und zahlt deswegen drauf.

Überblick behalten. Wir haben Tests und Tipps rund ums Thema Versicherung für Sie zusammengefasst.

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