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Illustration Pensionsvorsorge Älteres Ehepaar steht auf einer Pyramide aus Münzen
Bild: ITTIGallery / Shutterstock.com

Pensionsvorsorge: Freiwillige Höherversicherung - Pension aufbessern

, aktualisiert am

Pensionsvorsorge: In der öffentlichen Wahrnehmung fristet sie eher ein Schattendasein. Doch die freiwillige Höherversicherung ist eine der sinnvollsten Maßnahmen, die künftige Pension aufzubessern.

Die Renditen privater Vorsorgemodelle sind aktuell nicht gerade atemberaubend. Doch es gibt eine Alternative zu Lebens­versicherungen und anderen Vorsorge­produkten: Zukünftige Pensionsansprüche lassen sich auch durch eine freiwillige ­Höherversicherung erhöhen. Man erwirbt damit zwar keine zusätzlichen Versicherungsmonate, die Beiträge werden allerdings dem Pensionskonto gutgeschrieben.

Einzahlungen sehr flexibel

Wie viel man einzahlt und wann, das ist frei wählbar und somit äußerst flexibel. Pro Jahr kann höchstens das Doppelte der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage eingezahlt werden. Derzeit sind das 10.440 Euro. Der sich aus den Einzahlungen ergebende "besondere Steigerungsbetrag" wird 14-mal jährlich gemeinsam mit der Pension ausgezahlt und anteilsmäßig wie die Pension erhöht.

Je früher, desto besser

Der Pensionsrechner Extra zeigt Ihnen, wie sich Einzahlungen in die frei­willige Höherversicherung auswirken – egal ob regelmäßig oder einmalig eingezahlt wird. Die Renditen liegen aktuell über jenen der privaten Vorsorgemodelle. Je früher in die Höherversicherung eingezahlt wird, desto günstiger ist das Verhältnis ­zwischen den Einzahlungen und dem Zeitpunkt, zu dem die gesamten Beiträge aufgebraucht sind.

Zahlt man mit 40 Jahren ein, amortisiert sich der Einzahlungsbetrag bereits nach etwas mehr als 8 Jahren. Bei einer Einzahlung mit 50 ist das eingezahlte Kapital nach nicht einmal 11 Jahren auf­gebraucht und man ist in der "Gewinnzone". Selbst bei Versicherten, die erst mit 60 Jahren einzahlen, amortisieren sich die Kosten nach etwa 14 Walter Hager (Bild: U. Romstorfer/VKI)Jahren Pensionsbezug. Es lohnt sich also auch in späten Jahren noch, in die freiwillige Höherversicherung einzuzahlen. Bei privaten, kapitalgedeckten Versicherungslösungen macht das hingegen kaum Sinn.

 

"Ehe Sie ein undurchsichtiges Vorsorgeprodukt mit ungewissen Aussichten abschließen, sollten Sie die freiwillige Höherversicherung ins Auge fassen. Sie sind damit auf der sicheren Seite." Walter Hager VKI-Finanzexperte

 


Sie können Ihre wahrscheinliche, zukünftige Pension mit unserem Pensionsrechner ermitteln: KONSUMENT-Pensionsrechner - Welche Pension können Sie erwarten?

Höherversicherung lohnt sich fast immer: Rechenbeispiele

Wer kann die Höherversicherung in Anspruch nehmen? Damit man sich – ­unabhängig vom Lebensalter – höherver­sichern kann, muss in der Pensionsversicherung eine Pflicht-, Weiter- oder Selbstver­sicherung vorliegen. Der Antrag ist direkt bei der Pensionsversicherungsanstalt zu stellen. Diese stellt die Berechtigung zur freiwilligen Höherversicherung fest und gibt den höchstmöglichen Jahresbetrag ­bekannt. Für zukünftige Einzahlungen ­werden Zahlscheine zur Verfügung gestellt. Die Höherversicherung beginnt mit der ­ersten Einzahlung.

Wann lohnt sich eine freiwillige Höherversicherung? Nahezu immer. Hier ein paar Beispiele:

Regelmäßig ab 55 Jahren: Zahlt eine heute 55-jährige Person jährlich 5.000 Euro ein, gesamt somit 55.000 Euro, beträgt der besondere Steigerungsbetrag (also jener Betrag, um den die reguläre staatliche Pension erhöht wird) 274,50 Euro pro ­Monat. Jährlich bedeutet das eine Zusatzpension (14x) von insgesamt 3.843 Euro. Ohne Berücksichtigung der noch nicht feststehenden Aufwertungsfaktoren (Inflationsanpas­sung) sind die Einzahlungen bereits nach etwas mehr als 14 Jahren "aufgebraucht", d.h., ab diesem Zeitpunkt haben sich diese bereits amortisiert.

Früh beginnen: Beginnt man bereits mit 25 Jahren in die freiwillige Höherver­sicherung einzuzahlen, sind die Steigerungs­beträge noch höher. Zahlt jemand ab dem 25. Lebensjahr alle fünf Jahre bis zum 60. Geburtstag 10.000 Euro ein, beträgt die Zusatzpension 677,60 Euro pro Monat oder fast 9.500 Euro pro Jahr. Die Gesamteinzahlung von 80.000 Euro amortisiert sich bereits nach achteinhalb Jahren – also mit nicht ganz 74 Jahren.

Mit 55 beginnen, mit 60 in Pension: Auch für heute 55-jährige Frauen, die mit 60 in Pension gehen wollen, rentiert sich die freiwillige Höherversicherung. Zahlen diese pro Jahr 5.000 Euro ein (gesamt 30.000) erhöht sich die Pension um 120,55 Euro pro Monat (1.687,70 pro Jahr).

Regelmäßig über lange Laufzeit: Wer 20 Jahre regelmäßig einzahlt, kann die ­Pension ebenfalls enorm steigern. Zahlt man ab dem 45. Lebensjahr bis zum Pensionsantritt mit 65 jährlich 1.000 Euro ein, erhält man am Ende 122,59 Euro mehr an Pension. Pro Jahr sind das immerhin 1.716,26 Euro. Ab etwas mehr als 12 Jahren ist man im Plus.

Auch einmalige Einzahlungen machen Sinn: Zahlt eine heute 60-jährige Person einmalig 10.000 Euro ein, gibt´s ab dem Regelpensionsalter 65 eine Mehrpension von 49,90 Euro monatlich – immerhin fast 700 Euro pro Jahr. Tätigt man diese Ein­zahlung bereits mit 20 Jahren, beträgt die Mehrpension 45 Jahre später 147,10 Euro monatlich bzw. 2.059,40 Euro jährlich – ­bereits nach nicht ganz 5 Jahren ist diese Einzahlung wieder "eingespielt".

Die letzten fünf Jahre: Selbst wer erst spät beginnt, hat noch gute Steigerungs­beträge. Mit 60 beginnen und jährlich 10.000 Euro einzahlen, bringt immerhin 275,80 Euro mehr an Pension.

Beispiel: kaufmännischer Angestellter

Der kaufmännische Angestellte Herr F. steht zehn Jahre vor seinem regulären Pensionsantritt. Aufgrund seines durchschnittlichen Nettoeinkommens von etwa 2.500 Euro pro Monat und genügend Versicherungsmonaten wird die Nettopension 1.878 Euro pro Monat betragen. Zahlt Herr F. freiwillig in die Höherver­sicherung ein, kann er seine Pension dementsprechend erhöhen.

Legt er etwa monatlich 200 Euro auf die Seite, erhöht sich die Pension um 132 Euro pro Monat auf 2.010 Euro. Pro Jahr ist das immerhin ein Mehrbetrag von 1.848 Euro.

Eine ­einmalige Einzahlung in die freiwillige Höherversicherung von 10.000 Euro ergibt eine um 58 Euro höhere Pension pro Monat.

KONSUMENT-Pensionsrechner

Der Pensionsrechner Extra hilft Ihnen, verschiedene Szenarien durchzurechnen und zu ermitteln, unter welchen Annahmen sich welche Schritte wie auf Ihre Pension auswirken. Sie können damit nicht nur individuell berechnen, wie sich etwa Varianten der freiwilligen Höherversicherung auf Ihre Pension niederschlagen, sondern auch, welche Auswirkung der Zeitpunkt Ihres Pensionsantritts oder monatliche Ansparungen auf die Pensionshöhe haben. Schließlich unterstützt Sie der Pensionsrechner auch bei der Analyse Ihrer künftigen Einnahmen- und Ausgabensituation.

Wenn Sie Abonnent sind, können Sie das Tool ohne zeitliche Einschränkung nutzen. Der Zugang erfolgt über Pensionsrechner Extra. Sie müssen dafür eingeloggt sein.

Wenn Sie kein Abo haben, können Sie mit dem Kauf des KONSUMENT-Pensionsplaner einen kostenlosen Zugang für 3 Monate erwerben.

Buchtipp: KONSUMENT-Pensionsplaner

Wie sind die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen? Was können Sie von einer allfälligen Firmenpension erwarten? Und welche Rolle spielt die sogenannte „3.Säule“, die private Vorsorge, zur Abdeckung der immer wieder behaupteten „Pensionslücke“? Das Buch führt alle nötigen Überlegungen zur Vorbereitung auf den Ruhestand in strukturierter Form zusammen und behandelt alle relevanten Themen verständlich. Außerdem: Ein Online-Rechner, der ermöglicht, die drei Säulen der Vorsorge in verschiedenen Szenarien durchzurechnen.

www.konsument.at/pensionsplaner

Aus dem Inhalt

  • Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren
  • Was hat es mit der „Pensionslücke“ auf sich?
  • Das künftige Budget ermitteln
  • Staatliche, betriebliche und private Altersvorsorge
  • Ausgeben oder vererben?
  • KONSUMENT-Pensionsrechner
  • Anlagestrategie für über 50-Jährige
Flexcover, 140 Seiten, € 19,90
ISBN 978-3-99013-085-8

 

 

 

Leserreaktionen

Verbesserungsvorschlag

Der Artikel gefiel mir sehr gut. Es ist im Ansatz ein sehr gutes Werkzeug, um die Auswirkungen von Extrazahlungen an die staatliche Pensionskasse zu zeigen. Ich selbst nütze diese Option schon seit vielen Jahren, weshalb ich jetzt auch gleich den Online-Pensionsplaner ausprobiert habe, um die Früchte meiner Vorsorge zu überprüfen.

Leider musste ich aber feststellen, dass beim Punkt „Wie hoch waren Ihre Pensionszahlungen insgesamt?“ nur ein Betrag von max. 10.000 € als Betragseingabe zulässig ist. Das führt bei mir naturgemäß zu falschen Ergebnissen, da ich schon weit mehr einbezahlt habe. Meine Bitte daher: Orientieren Sie sich bei der Höhe der zulässigen Eingabe doch an den jährlichen Maximalbeträgen der Pensionsversicherung, dann wäre das Ergebnis wohl auch richtig. Ansonsten ist das Ergebnis für mich unbrauchbar.

Johann Guttmann
E-Mail
(aus KONSUMENT 4/2019)

Herzlichen Dank für Ihren Hinweis! Wir werden sobald als möglich den Pensionsrechner (Pensionsrechner Extra) dahin gehend ausbauen und den Maximalbetrag von 10.000 Euro herausnehmen.

Die Redaktion

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