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Todesfall: Kontoschließung - "Und"- und "Oder"-Konto

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Was passiert mit dem Konto einer verstorbenen Person?

Wir hören immer wieder von hohen Gebühren für die Kontoschließung und langer Bearbeitungsdauer. Für weitere Recherchen sind wir an Ihren Erfahrungen sehr interessiert.

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Was tun mit dem Konto?

Mit einem Todesfall entstehen den Angehörigen Kosten, unter anderem für das Begräbnis, den Leichenschmaus und die Fortführung von (noch) nicht kündbaren Verträgen. Aber der Verstorbene hatte ja höchstwahrscheinlich auch ein Bankkonto. Was also läge näher, als diese Kosten mit den vorhandenen Geldmitteln zu begleichen?

Für Zugriff gesperrt

So einfach ist die Sache nicht. Mit dem Todestag gehören zunächst einmal alle Konten, Depots und der Safe des Verstorbenen zur Verlassenschaft. Das bedeutet, dass die Bank all diejenigen Vermögensgegenstände, die nur dem Verstorbenen zuzurechnen sind, für den Zugriff von Dritten sperrt und alle Zeichnungsrechte aufhebt. Nur Zeichnungsrechte wie Kontovollmachten, die ausdrücklich „über den Tod hinaus“ abgeschlossen wurden, bleiben bestehen. Erst nach dem Erbantritt, d.h. dem Ende des Verlassenschaftsverfahrens, können die Erben auf diese Werte zugreifen.

Und-Konto

Das „Und-Konto“. Aber nicht jedes Konto lautet nur auf den Namen des Verstor­benen. Wie ist dort zu verfahren? Ein „Und-Konto“ lautet auf zwei Personen, z.B. das Ehepaar Ernst und Emilia Bauer.

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