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VW-Dieselskandal: Gerichte in Österreich zuständig - Betroffene entschädigen

Rund 10.000 Geschädigte, 16 Sammelklagen, rund 60 Millionen Euro Streitwert: Wir hatten im September 2018 die Volkswagen AG (VW) bei allen Landesgerichten Österreichs geklagt. Der Europäische Gerichtshof sagt: Österreichs Gerichte sind zuständig.

Seit Beginn der Gerichtsverhandlungen versucht VW, sich einer inhaltlichen Auseinandersetzung zu entziehen. VW hatte vorgebracht, dass die Prozesse in Deutschland laufen müssten. VW verzögert die Prozesse und weigert sich beharrlich, die Betroffenen zu entschädigen. In den USA war das anders. Der deutsche Bundesgerichtshof hatte den VW-Konzern Ende Mai 2020 erstmals höchstgerichtlich verurteilt - wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Nun bringt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weiteren Rückenwind für die geschädigten Konsumentinnen und Konsumenten: Dürfen österreichische Gerichte im deutschen VW-Abgasskandal urteilen? Der EuGH sagt JA. Österreichische Gerichte sind in den VKI-Sammelklagen zuständig. Damit erteilt der EuGH der Verzögerungsstrategie von VW eine klare Absage.

Verzögern spart Geld

Wenn eine Partei rechtlich wenig Chancen sieht zu gewinnen, ist das Verzögern eine wichtige Methode im Kampf vor Gericht. Das In-die-Länge-ziehen führt dazu, dass sich kleine Kläger abschrecken lassen und früher aufgeben. Viele verzichten angesichts der Verfahrenslänge und des Risikos hoher Prozesskosten ganz auf ihre Rechte. Manche lassen sich mit Vergleichszahlungen billig abspeisen. Auch der Finanzdienstleister AWD: VKI darf klagen - Über 20 AWD-Geschädigte inzwischen gestorben setzte zwischen 2010 und 2013 massiv auf Verzögern; einige der zahlreichen Opfer starben in dem Zeitraum.

Entschädigung verweigert

Mitte September 2015 hatte VW eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda aus der Konstruktionsserie EA 189, Abgastests mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben. In den USA erhielten betroffene VW-Kunden innerhalb von 6 Monaten Entschädigungen. In Österreich warten Betroffene nach wie vor auf ihr Geld: VW hat Entschädigungszahlungen hierzulande bislang verweigert. Wir vom VKI brachten daher im September 2018 im Auftrag von Sozialministerium und Arbeiterkammer und mit Finanzierung der OMNI BRIDGEWAY (vormals ROLAND Prozessfinanz AG) 16 Sammelklagen für rund 10.000 Geschädigte bei allen Landesgerichten Österreichs gegen VW ein.

Im April 2019 wollte das Landesgericht Klagenfurt vom EuGH wissen, ob österreichische Gerichte zuständig sind. Seit damals lagen die Verfahren weitgehend auf Eis.

Unsere Gerichte sind zuständig

Jetzt liegt das Urteil des EuGH vor. Es gibt uns vollständig Recht. Österreichische Gerichte sind im VW-Dieselskandal zuständig. Nach dem EuGH muss VW im Falle unzulässiger Manipulationen seiner Autos vernünftigerweise erwarten, auch vor den Wohnsitzgerichten der Endabnehmer in Österreich geklagt zu werden. Der Schaden tritt nach dem EuGH beim Erwerb des Fahrzeugs zu einem überhöhten Wert ein. Damit können die Verfahren in Österreich fortgesetzt werden. Die Gerichte können sich – fast zwei Jahre nach Einbringung der Klagen – endlich den Sachfragen zuwenden.

Ulrike Wolf (Bild: U. Romstorfer/VKI)Schluss mit Verzögerung

"Der Druck auf VW steigt, die Verzögerungsstrategie hat mit dem heutigen Tag ein Ende. Das Urteil schafft die Grundlage dafür, dass VW nun auch in Österreich zur Rechenschaft gezogen wird“, so Ulrike Wolf, Leiterin Sammelaktionen im VKI. „Fünf Jahre nach Bekanntwerden des Skandals ist es höchste Zeit, dass österreichische Geschädigte angemessen entschädigt werden“.

Deutsches Urteil zwingt VW zum Einlenken

Starken Rückenwind für die VKI-Sammelklagen bringt auch ein höchstgerichtliches Urteil aus Deutschland: Dort wurde VW vom deutschen Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 25.05.2020 zur Leistung von Schadenersatz verurteilt - wegen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Laut BGH handelte VW arglistig und aus reinem Gewinnstreben. Der Schaden des Käufers entsteht bereits mit Abschluss des Kaufvertrags.

In Deutschland nahm VW dieses Urteil zum Anlass, deutschen Klägern einen Vergleich anzubieten. In Österreich hat sich VW Vergleichsgesprächen bis jetzt stets verweigert. Dieses deutsche Urteil hat auch für Österreich eine starke Signalwirkung. Es ist aufgrund der vergleichbaren Rechtslage weitgehend übertragbar: Auch hierzulande begründet das vom deutschen BGH festgestellte qualifizierte Fehlverhalten von VW Schadenersatzansprüche der Betroffenen. Auch hier haben die Betroffenen einen überhöhten Kaufpreis für ein manipuliertes Kfz bezahlt.

Keine Verjährung

Es gibt gute Gründe dafür, dass viele Betroffene keine Verjährung ihrer Ansprüche befürchten müssen. Die qualifizierte Schädigung löst eine 30-jährige Verjährungsfrist aus. "Es wäre unerhört, wenn sich VW nach dem bisherigen strategischen Spiel auf Zeit auch noch mit einem formalen Verjährungseinwand aus der Verantwortung stehlen könnte“, meint Wolf.

300.000 weitere Betroffene

Sie verweist darauf, dass es in Österreich neben den derzeit in den Sammelklagen vertretenen 10.000 Geschädigten noch rund 300.000 weitere Betroffene gibt, die ihre Ansprüche bis jetzt überhaupt nicht angemeldet haben. Ihre Chancen auf eine Entschädigung sind nach den jüngsten Urteilen deutlich gestiegen.

“Wir hoffen, dass VW diese Entscheidung endlich zum Anlass nimmt, seinen Schlingerkurs zu beenden und auch seinen österreichischen Kunden ein vernünftiges Angebot macht. Alles andere wird nur teurer für den Konzern“, sagt Dr. Arndt Eversberg, Vorstand der Omni Bridgeway AG, die kürzlich von ROLAND ProzessFinanz AG umfirmiert hat.

VKI: wichtige Rolle

"Ich appelliere an VW auch österreichische Verbraucherinnen – wie bereits im deutschen Musterfeststellungsverfahren – rasch zu entschädigen und das Verfahren vergleichsweise zu beenden. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht abhängig von ihrer Nationalität unterschiedlich behandelt werden!", kommentiert Konsumentenschutzminister Rudi Anschober. "Es zeigt sich auch wieder eindringlich, welche wichtige Rolle der Verein für Konsumenteninformation als Österreichs wichtigster Hebel für die Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten einnimmt!", so Konsumentenschutzminister Rudi Anschober.


Zum Urteil des EuGH: VW/VKI: österreichische Gerichte sind zuständig

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