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Wir vom VKI haben für rund 10.000 geschädigte Pkw-Besitzer Sammelklagen an allen österreichischen Landesgerichten eingebracht. Der Streitwert beträgt 60 Millionen Euro.
VW verweigerte
Mehr als drei Jahre ist es her, dass die Abgasmanipulationen an vielen VW, Audi, Škoda und Seat-Modellen aufgeflogen sind. Der VKI hat mehrmals versucht, den VW-Konzern zu einer außergerichtlichen Entschädigung zu bewegen. Doch der größte europäische Autohersteller verweigerte sich und war auch nicht bereit, die Verjährungsfrist für die geschädigten Verbraucherinnen und Verbraucher zu verlängern.
Kein Risiko für Konsumenten
Der VKI hat deshalb im Auftrag der Bundesarbeitskammer (BAK) und des Sozialministeriums (BMASGK) Sammelklagen eingebracht. Die Roland ProzessFinanz AG aus Köln hat die Finanzierung und damit das Prozesskostenrisiko aller 16 Sammelklagen übernommen. Die Verbraucher tragen daher keinerlei Prozesskostenrisiko, müssen aber – ausschließlich im Erfolgsfall – eine Erlösbeteiligung an Roland abführen.
16 Gruppenklagen
Da in Österreich das Instrument einer gesetzlichen Gruppenklage fehlt und eine einzige Sammelklage an einem Gericht rechtlich nicht möglich war (weil VW im Ausland sitzt), mussten die Klagen für die 9.872 Geschädigten an allen 16 österreichischen Landesgerichten gebündelt eingebracht werden.
Gesetzliche Grundlagen schaffen
Anlässlich einer Pressekonferenz zu den VKI-Sammelklagen, die am 18. September 2018 im Sozialministerium stattfand, forderte der Direktor der Bundesarbeitskammer, Christoph Klein, die Bundesregierung denn auch auf, die gesetzlichen Grundlagen für eine Verbrauchergruppenklage in Österreich zu schaffen. Diese würde das Rechtssystem entlasten und Prozesskostenrisiken verhindern. Zudem könnten die Ansprüche dann nicht mehr verjähren.