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VW und TomTom: Navi spinnt - Zwischen irgendwo und nirgends

Der VW ist neu, aber das Navi mit den TomTom-Karten funktioniert nicht. Eine Gesetzeslücke nervt.

Wer ist zuständig für Navi-Updates? (Bild: LaHellen/Shutterstock)

Die Updates für den Bordcomputer und das Navigationssystem sowie die Tatsache, dass die Autohersteller sich nicht zuständig fühlen und die Verantwortung auf die Kunden überwälzen, waren in Updates: Hilf dir selbst! - Kommentar von Gernot Schönfeldinger Thema. Ein Leser hat uns daraufhin einen besonders ärgerlichen Fall geschildert, der auch aufzeigt, wie unbefriedigend die derzeitige Gesetzeslage aus Konsumentensicht ist.

VW T-Roc mit TomTom-Karten

Herr Karner ist seit mehr als eineinhalb Jahren Besitzer eines VW T-Roc. Als aufpreispflichtiges Extra verfügt das Auto über ein Navi mit Kartenmaterial von TomTom. Leider tut das Navi die meiste Zeit über nicht, was es soll. Es führt Herrn Karner im Stadtgebiet im Kreis, in Fußgänger- oder Fahrverbotszonen und statt am Stau vorbei mitten in diesen hinein. Es zeigt auf Autobahnen eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h an, in Ortsdurchfahrten dafür durchgängig 30 km/h, berechnet falsche Fahrtzeiten für Alternativstrecken und kennt seit Jahren existierende Adressen nicht. Als Tüpfelchen auf dem i fand sich Herr Karner im Zuge einer vermeintlichen Abkürzung auf einem schneebedeckten Waldweg wieder. Der vom Navi vorgeschlagene Weg hinaus hätte eine Bahntrasse entlang geführt, die im Übrigen seit einem guten Jahrhundert dort verläuft.

Update des Kartenmaterials

Jetzt könnte man natürlich auf die Idee kommen, dass ein Update des Kartenmaterials die Lösung wäre. Diesen Vorschlag machte auch VW: Die Software stehe zum kostenlosen Download auf der VW-Homepage bereit. Ein mühsames Unterfangen, wie sich herausstellte, aber mit Unterstützung seiner Werkstatt gelang es Herrn Karner dann doch, mittlerweile zwei Updates einzuspielen. Verbessert hat sich die Situation dadurch allerdings nicht. Nicht weniger deprimierend ist die Antwort, die VW darauf parat hat. Sie lautet sinngemäß: So sei das halt mit Navis, man könne da nichts machen, man stelle sie ja nicht her.

VW: freiwillige Updates

Unsere VKI-Rechtsabteilung hat den Fall geprüft und kam zu dem Schluss, dass sich aufgrund der aktuellen Gesetzeslage keine Ansprüche des Konsumenten ableiten lassen. Es scheitert unter anderem daran, dass VW tatsächlich nicht verpflichtet ist, Updates bereitzustellen, und dies auf rein freiwilliger Basis tut. Wie gesagt, eine unbefriedigende rechtliche Situation, die sich wohl nicht von heute auf morgen ändern wird.

Unabhängig davon sollte allerdings ein Autokonzern wie Chronologie: VW-Abgasskandal sein. Dem scheint eine Antwort nach dem Motto "Das ist halt so“ nicht recht förderlich zu sein. Mit ein wenig gutem Willen ließe sich nämlich schon etwas dagegen tun, dass Kunden nach nirgendwo geschickt werden.

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